Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Flucht- und Rettungspläne sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung und Pflicht für Arbeitsstätten und Sonderbauten. Sie dienen der vereinfachten Vermittlung von relevanten Flucht- und Rettungswegen sowie Brandbekämpfungseinrichtungen.
Die Anforderungen an Flucht- und Rettungsplänen werden durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3 und ASR A2.3 geregelt. Beachtung finden weiterhin die DGVU Regeln (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) , die Feuerwehr und das zuständige Brandschutzamt.
Die Pläne im A3 Format stellen den Grundriss eines Gebäudegeschosses mit seinen Fluchtwegen und den Erste-Hilfe- sowie Brandschutzeinrichtungen dar. Zur schnellen Orientierung wird der jeweilige Standort des Betrachters markiert. Die Flucht- und Rettungspläne werden im Gebäude an relevanten Stellen z. B. Eingängen, Fluren oder Aufzügen montiert.
Für Beherbergungsstätten werden zusätzlich Zimmerfluchtpläne im A4 Format gefordert. Diese zeigen dem Bewohner/Gast den kürzesten Fluchtweg vom jeweiligen Zimmer zum Notausgang.
Die ASR regelt u.a., dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Dies bedeutet, dass Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft und auch hinsichtlich der Kennzeichnung aktualisiert werden müssen.
Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen liegt in der Eigenverantwortung des Betreibers. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, Sie erhalten von uns normgerechte Pläne!
Ablauf - Erstellung Flucht- und Rettungsplan
01
02
Wir stimmen das Ausführungsformat gemäß DIN Vorgabe mit Ihnen ab
03
Die Vorababzüge senden wir Ihnen per E-Mail zur Prüfung
04
Sie senden uns eventuelle Korrekturen oder die Freigabe
05
Alles ok!
Die Pläne werden erstellt und versandt
Übersendung der Planungsunterlagen im DWG- oder DXF-Format
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Unser Team berät Sie gern, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.